Rechtsprechung
BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 93a Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs 2 ...
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs 2 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht; jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs. 2 ... - rechtsportal.de
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 29.04.2019 - 50 OWi 2255 Js 19808/18
- OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 2 Ss OWi 1117/19
- BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) nicht vorliegen.b) Die Verfassungsbeschwerde lässt gleichwohl nicht erkennen, dass eine besonders gewichtige Grundrechtsverletzung vorliegt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ), etwa weil die geltend gemachte Verletzung auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt.
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Dies gilt auch, wenn sie - wie hier - nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ). - BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03
Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, anhand derer eine Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels zu beurteilen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerfGE 110, 339 ).
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) nicht vorliegen. - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist. - BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist. - BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist. - BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist. - BVerfG, 29.03.2002 - 2 BvR 1309/01
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2021 - 2 BvR 2227/19
Dem Beschwerdeführer hätte sich daher ein näheres Vorbringen zu den Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2002 - 2 BvR 724/01 - und vom 29. März 2002 - 2 BvR 1309/01 -, jeweils Rn. 4), auch soweit ihm gegenüber ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet wurde. - BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 724/01
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen …
- OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 Ws 412/16
Sofortige Beschwerde; Frist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Verschulden
- BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53
Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft
- BGH, 10.08.1994 - 3 StR 380/94
Versäumung einer Revisionsfrist durch telefonische Mitteilung durch einen Dritten …